Satzung
Ev. St. Laurentius Stiftung Hohenhameln
„ Satzung der Evangelisch lutherischen St. Laurentius Stiftung Hohenhameln“
Präambel
Die Gründung der Stiftung wurde im Jahre 2010 beschlossen. Sie ist eine Einrichtung zur Förderung der gemeindlichen Arbeit der „Evangelischen St. Laurentius Kirchengemeinde Hohenhameln“.
Als nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung wurde sie mit dem Ziel gegründet, durch Zustiftung das Vermögen für die Errichtung einer selbstständigen Stiftung anzusammeln, in die sie dann überführt werden könnte. Auch für eine selbstständige Siftung gilt der in §2 festgelegte Stiftungszweck als verbindlich.
§ 1
Name, Rechtsform
1. Die Stiftung trägt den Namen:
„ Evangelisch lutherische St. Laurentius Stiftung Hohenhameln“
2. Sie ist eine nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts in der Verwaltung der St. Laurentius Kirche Hohenhameln im Folgenden „Stiftungsträger“ genannt und wird von diesem folglich durch den Kirchenvorstand im Rechts-und Geschäftsverkehr vertreten.
§ 2
Stiftungszweck
Zwecke der Stiftung sind die Förderung kirchlicher Zwecke, des Wohlfahrtswesens und der diakonischen Arbeit, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung, ohne Ansehen der religiösen Zugehörigkeit.
Die kirchlichen Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch
- die Unterhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und Einrichtungen,
die im Eigentum der Kirchengemeinde stehen oder von der Kirchengemeinde genutzt werden,
- die Gestaltung von Gottesdiensten,
- jedweder liturgischer, musikalischer oder kreativer Veranstaltungen der Kirchengemeinde,
- der Personalkosten in der Kirchengemeinde.
Die Förderung des Wohlfahrtswesens und der diakonischen Arbeit wird verwirklicht insbesondere durch
- die Förderung der Kirchengemeinde bei der Wahrnehmung sozial-diakonischer Aufgaben
sowie Fürsorge in Notfällen.
Die Förderung der Jugendhilfe wird verwirklicht insbesondere durch
- Kinder- und Jugendarbeit.
Die Förderung der Altenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch
- die Betreuung und Unterstützung der Menschen.
Die Förderung der Volks- und Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch
- die Erwachsenenbildung einschl. Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher.
§ 3
Gemeinnützigkeit
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln der Stiftung.
3. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4
Stiftungsvermögen
1. Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft.
2. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten und möglichst ertragreich aber risikolos anzulegen. Vermögensumschichtungen sind zulässig.
3. Dem Stiftungsvermögen wachsen alle Zuwendungen zu, die dazu bestimmt sind (Zustiftungen).
§5
Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
1. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen, soweit diese nicht ausdrücklich zur Vermehrung des Stiftungsvermögens (Zustiftung) bestimmt sind.
2. Die Stiftung kann ihre Mittel ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten Zwecke nachhaltig erfüllen zu können und soweit für die Verwendung der Rücklage konkrete Ziel -und Zeitvorstellungen bestehen.
3. Zur Werterhaltung können im Rahmen des steuerrechtlich zulässigen Teile der jährlichen Erträge einer freien Rücklage oder dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.
4. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistung aus der Stiftung besteht aufgrund dieser Satzung nicht.
§6
Stiftungsorgan
1. Organ der Stiftung ist das Kuratorium.
2. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen tatsächlichen angemessenen Auslagen und Aufwendungen bei ihrer Tätigkeit für die Stiftung.
§ 7
Kuratorium
1. Das Kuratorium besteht aus bis zu 7 Mitgliedern (davon 2 Vertreter des Kirchenvorstandes). Es wird vom Kirchenvorstand der Evangelisch Lutherischen St. Laurentius- Kirchengemeinde Hohenhameln bestellt.
2. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder beträgt 4 Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden beruft der Kirchenvorstand ein Mitglied für den Rest der Wahlzeit.
3. Dem Kuratorium sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung in Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachkundig sein.
4. Die Mitglieder des Kuratoriums müssen grundsätzlich Mitglieder der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers sein. Allerdings darf maximal ein Mitglied des Kuratoriums nicht Mitglied der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sein. Dieses Kuratoriumsmitglied muss aber zwingend Mitglied einer der Mitgliedskirchen der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland) sein.
§ 8
Aufgaben des Kuratoriums
1. Das Kuratorium beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel.
2. Gegen die Beschlüsse des Kuratoriums steht dem Kirchenvorstand als Stiftungsträger ein Vetorecht zu, wenn sie gegen die Satzung oder rechtliche oder steuerrechtliche Bestimmung verstoßen.
3. Beschlüsse des Kuratoriums werden in der Regel auf Sitzungen gefasst. Das Kuratorium wird vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreternach Bedarf, mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von drei Wochen zu einer Sitzung einberufen. Sitzungen sind ferner einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Kuratoriums dies verlangen.
4. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mindestens 2/3 der Mitglieder, unter ihnen der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, anwesend sind. Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle Mitglieder anwesend sind und niemand widerspricht.
5. Das Kuratorium trifft seine Entscheidung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nichts Abweichendes bestimmt. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, ersatzweise des Stellvertreters den Ausschlag.
6. Über die Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen und vom Sitzungsleiter und dem Protokollanten zu unterzeichnen. Sie sind allen Mitgliedern des Kuratoriums zur Kenntnis zu bringen.
7. Wenn kein Mitglied des Kuratoriums widerspricht, können Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Im schriftlichen Verfahren gilt eine Äußerungsfrist von 2 Wochen seitAbsenden der Aufforderung zur Abstimmung.
8. Beschlüsse, die eine Änderung des Stiftungszwecks oder die Auflösung der Stiftung betreffen, können nur auf Sitzungen gefasst werden.
9. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Stiftungsträgers und des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
10. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 9
Treuhandverwaltung
1. Der Stiftungsträger verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt von seinem Vermögen. Er vergibt die Stiftungsmittel entsprechend der Beschlüsse des Kuratoriums und wickelt die Fördermaßnahmen ab. Der Stiftungsträger kann zur Abwicklung der Stiftungsgeschäfte zwei Kuratoriumsmitglieder gemeinschaftlich bevollmächtigen.
2. Der Stiftungsträger legt dem Kuratorium auf den 31.12. eines jeden Jahres einen Bericht vor, der auf der Grundlage eines Vermögensnachweises die Vermögensanlage sowie die Mittelverwendung erläutert. Im Rahmen seiner öffentlichen Berichterstattung sorgt er auch für eine angemessene Publizität der Stiftungsaktivitäten.
3. Der Vorstand des Stiftungsträgers kann die Stiftung für seine Verwaltungsleistung mit pauschalierten Kosten belasten, die auf einer schriftlichen Vereinbarung beruhen. Vereinbarte Zusatzleistungen und Reiseaufwendungen können gesondert abgerechnet werden.
§10
Anpassung der Stiftung an veränderte Verhältnisse und Auflösung
1. Ändern sich die Verhältnisse derart, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks vom Vorstand des Stiftungsträgers und vom Kuratorium nicht mehr für sinnvoll gehalten wird, so können beide gemeinsam einen neuen Stiftungszweck beschließen. Der neue Stiftungszweck hat gemeinnützig zu sein und auf dem Gebiet der heutigen Kirchengemeinde Hohenhameln zu liegen.
2. Der Vorstand des Stiftungsträgers und das Kuratorium können gemeinsam die Auflösung, die Zulegung oder Zusammenlegung der Stiftung zu einer anderen Stiftung beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen.
3. Der Vorstand des Stiftungsträgers kann die Auflösung, die Zulegung oder Zusammenlegung allein beschließen, wenn es bis zum 31.12.2020 ein Mindestvermögen von 100.000,00 € (Einhunderttausend Euro) nicht erreicht wird.
4. Der Vorstand des Stiftungsträgers und das Kuratorium können gemeinsam beschließen, die unselbstständige Stiftung aufzulösen und mit dem Stiftungsvermögen eine selbstständige Stiftung mit gleichgerichtetem Stiftungszweck zu gründen.
5. Beschlüsse nach dem § 10 Pkt. 1,2 und 4 bedürfen einer (anwesenden) ¾ Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums und der Genehmigung durch das Landeskirchenamt.
§ 11
Vermögensverfall
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder des Weckfalls der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an den Stiftungsträger Evangelische St. Laurentius Kirchengemeinde Hohenhameln mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke zu verwenden, die dem Stiftungszweck möglichst nahe kommen.
§12
Kirchenaufsichtliche Genehmigung
Die Beschlüsse des Kirchenvorstandes über die Errichtung, Übernahme, Änderung oder Auflösung der Stiftung bedürfen der Genehmigung des Landeskirchenamtes.
Hohenhameln, den 02.12.2010
gez. Hans Schweda
(Vors. des Kirchenvorstandes)
gez. Walter Heineke
(stell.Vors. des Kirchenvorstandes)
Informationen aus der ev.-luth. St. Laurentius Kirchengemeinde
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Historie
Auf dem Weg zur Stiftungsgründung…
Vorgeschichte:
In der Kirchengemeinde brachte der Lektor Otto Dolatka bereits im Jahr 2009 immer wieder den Gedanken ins Gespräch, ob eine Stiftungsgründung langfristig nicht der richtige Weg für die Gemeinde sei.
Das Problem war, dass zu diesem Zeitpunkt niemand so recht einschätzen konnte, was eine kirchliche Stiftung konkret bedeutet. So beschloss das Vorbereitungsteam des Frauentreffs bei der Programmplanung im Januar 2010 einen Fachmann des Landeskirchenamtes einzuladen, der im Rahmen eines lebendigen Vortrages „Aufklärungsarbeit“ leisten sollte.
Die Anfrage sorgte für Überraschung! Selbstverständlich war man bereit, in die Gemeinde zu kommen, doch diese Maßnahme wurde an die Bedingung geknüpft, dass zuvor ca. 10 Personen, die ein ernsthaftes Interesse am Thema haben, zum Gespräch in das Landeskirchenamt nach Hannover kommen sollten.
Bereits in diesem Moment wurde es spannend! Wir benötigten eine Runde mit Sachverstand, Urteilsvermögen, finanziellen und wirtschaftlichen Kenntnissen, Menschen, die einschätzen konnten, was der Kirchengemeinde zumutbar ist und solche, die „ganz von außen“ blicken und mutig neue Wege einschlagen würden.
Obwohl unser Vorhaben zunächst sehr nebulös erschien, waren alle angesprochenen Personen bereit, zum verabredeten Termin am 8.3.2010 zum Informationsgespräch ins Landeskirchenamt zu reisen. Drei Frauen und sieben Männer (incl. Pastor) hatten sich auf den Weg gemacht .
Der Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit begann über bisherige Stiftungen in Kirchengemeinden zu erzählen, und es zeigt sich, dass wir eine hochinteressierte Runde waren. Auch die nicht konfessionell gebundenen, die „gemeindlich distanzierten“ oder die zur katholischen Kirche gehörenden waren angesteckt von dem Gedanken, möglicherweise eine Stiftung zu gründen. Es wurde ein Folgetreffen verabredet.
Der erste Schritt:
Am 30.3.2010 bildeten alle, die mit in Hannover gewesen waren, einen „Gründerkreis“ .
Erstes Ziel war, einen Eindruck zu bekommen, ob die Mitglieder der Kirchengemeinde das Vorhaben der Stiftungsgründung mit tragen und unterstützen würden. Zu diesem Zweck wurde ein Anschreiben mit einer Absichtserklärung erstellt. Die zentrale Frage lautete: „Mit welcher Summe würden Sie persönlich die Stiftungsgründung unterstützen, wenn dieser Weg in der Gemeinde beschritten wird?“
Gleichzeitig musste im Anschreiben mittels eines Flyers für Transparenz gesorgt werden. Welche Ziele würden angestrebt werden, welche Zukunftsperspektive hatten die Initiatoren vor Augen? Der Gründerkreis sah sich unmittelbar einer Fülle neuer Aufgaben gegenüber.
Der Weg beginnt....
Um die in Aussicht gestellte Bonifizierung der Landeskirche nutzen zu können, hatten wir nur noch 15 Monate Zeit und keinen einzigen Euro im Kapitalstock. D.h., es musste uns gelingen, mindestens 25.000 Euro zusammen zu bringen, um die Stiftung überhaupt gründen zu können.
Der Gründerkreis traf sich konstant einmal monatlich, um die Arbeitsprozesse zu diskutieren, Entscheidungen zu fällen und Aufgaben zu verteilen. Bereits bei der Sitzung des Gründerkreises am 21.4.2010 lagen erste ermutigende Absichtserklärungen vor, die das Handeln der Initiatoren beflügelten.
Am 22.4.2010 veranstaltete der Frauentreff ein Frühstück, zu dem alle Interessierten (auch das Männerforum) eingeladen waren, um aus 1. Hand Informationen von Herrn Paul Dalby aus dem Landeskirchenamt zu erhalten. Hier „sprang ein weiterer Funke über“! Gemeindeglieder verstanden, dass es um die Zukunft unserer Gemeinde geht, dass wir jetzt handeln müssen, um später handlungsfähig zu sein. Es wurde spürbar: Die Lebendigkeit in dieser Gemeinde ist für viele Menschen eine Herzensangelegenheit. Auch Kinder und Enkelkinder sollen sich in den Erfahrungen, die wir heute zusammen haben, später „beheimatet“ fühlen können. Nicht Aktionismus war die Triebfeder sondern das Erkennen, wie viel Gutes in der Gemeinschaft der Gemeinde jedem einzelnen zukommt. Wir entdeckten, was sich lohnt, auf Dauer zu erhalten.
Herr Paul Dalby war in diesem Prozess ein brillanter Ansprechpartner und bereits im Mai war unser Gründerkreis schon auf 16 interessierte Personen angewachsen. Nun ging es an den Entwurf der Satzung, was ein hartes Stück Arbeit bedeutete.
Parallel dazu wurden wiederum alle Gemeindeglieder angeschrieben, mit der Bitte, den in Aussicht gestellten finanziellen Beitrag auf das nunmehr eingerichtete Stiftungskonto zu überweisen. Ein „thematischer Abend“, wurde für den 24.8.2010 geplant. Paul Dalby und alle Gründerkreismitgliedern informierten und erläuterten alle noch offenen Fragen auch im direkten Gespräch.
An diesem Abend konnte bereits verkündet werden, dass wir die notwendige 25.000 Euro Hürde überwunden hatten. Der Gründerkreis stellte bei der Sitzung am 3.8.2010 fest, dass 26.475 Euro Stiftungskapital eingegangen waren. Damit war klar: Die gemeinsame Anstrengung hatte sich gelohnt, wir werden den eingeschlagenen Weg weiter zusammen beschreiten und unseren „Ideenspeicher“ nach und nach abarbeiten.
Das Ziel:
Am 01.12.2010 wurde die St. Laurentius Stiftung in der St. Laurentius Kirche in Hohenhameln in feierlichem Rahmen gegründet!
Die letze Gründerkreissitzung hat am 21.9.2010 stattgefunden. Die Mitglieder dieses Kreises wurden in das Kuratorium der Stiftung gewählt oder ordneten sich dem neu gegründeten Förderkreis zu.
Eine arbeitsintensive aber unglaublich spannende Zeit lag hinter uns! Menschen hatten Zugang zur Gemeinde und Spaß an neuen Aufgaben und Herausforderungen gefunden. All das hat motiviert und Bewegung in das Gemeindeleben gebracht. Das Gefühl, gemeinsam Zukunft zu gestalten hat zu Verbundenheit geführt und die Zahlen auf dem Stiftungskonto brachten zum Ausdruck, welcher Wert dem Erhalt des kirchlichen Lebens beigemessen wird. Nach ca. 18 Monaten freuten wir uns über einen Kapitalstock von 135.000 Euro (incl. Bonifizierung durch die Landeskirche).
Monika Schweda
Förderer und Paten
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Zahlreiche Paten und Förderer unterstützen die Arbeit der ev.-luth. St. Laurentius - Stiftung. An dieser Stelle bedanken wir uns für die Mithilfe bei der Verwirklichung unserer Ziele.
Veranstaltungen
Informationen über Veranstaltungen, die zu Gunsten unserer Stiftung durchgeführt werden:
2023
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"Sistergold begeistert mit Ihrem Programm "Frische Brise" das Publikum.....mehr / Fotogalerie Sistergold 2023
Weihnachtliche Stimmung in der ev. St. Laurentius Kirche
2022
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"Church in Colors" mit Oli Dums & THE BAND
„Church in Colors“ verzaubert Konzertbesucher in der ev. St. Laurentius Kirche...mehr.. / Fotogalerie
2021
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"Church in Colors" mit Oli Dums & THE BAND
Aufgrund der anhaltenden Corona-Siituation wurde das auf den 17.09.2021 verschobene Kirchenkonzert „Church in Colors“ in das kommende Jahr auf den 16.09.2022 erneut verschoben.
2020
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"Church in Colors" mit Oli Dums & THE BAND
Aufgrund der aktuellen Situation um das COVID-19 Virus, der aktuellen Einschränkungen im öffentlichen Leben und des nicht absehbaren weiteren Verlaufs wurde das für den 11.09.2020 geplante Kirchenkonzert „Church in Colors“ in das kommende Jahr auf den 17.09.2021 verschoben.
2019
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Seniorenfest mit Reitkunst
Die ev.-luth. St. Laurentius Stiftung hatte die Senioren der Kirchengemeinde am 26.05.19 zu einem Seniorenfest mit Reitkunst in die Reithalle in Hohenhameln eingeladen.....mehr
"A4u" - Die ABBA Revival Show
"A4u" war am 13.09.2019 mit ihrer „ABBA Revival Show“ in der ausverkauften ev. St.-Laurentiuskirche Hohenhameln zu Gast und verlieh mit ihrer Show und den legendären Songs von ABBA der Kirche eine Atmosphäre der 70er und der 80er Jahre....mehr
Die Informationen über die durchgeführten Veranstaltungen in den Jahren 2012 bis 2018 finden Sie in unserem Archiv unter >Aktionen / Aktivitäten<