2018
Hohenhamelner gestalten ihren Friedhof zum Park um, P.A.Z. vom 13.12.2018
A Tribute to Simon and Garfunkel, P.A.Z vom 13.09.2018
2017
"Celtic Tenors" überzeugen in Hohenhameln, P.A.Z. vom 09.11.2017
Unter dem Motto "Danke Udo" begeistert Alex Parker sein Publikum, P.A.Z. vom 03.10.2017
Italienischer Abend im Pfarrgarten, Gemeindebrief, Ausgabe Sep. 2017
2016
Power-Frauen von "Sistergold" spielten Glanzstücke in Hohenhameln, P.A.Z. vom 06.04.2016
Fast 30.000,00 EURO von der Landeskirche, P.A.Z. vom 24.03.2016
2015
Künstler Horst Apel übergibt der Stiftung 94 Bilder, P.A.Z. vom 30.11.2015
Spende für Flüchtlingsarbeit der Generationenhilfe Hohenhameln, P.A.Z. vom 20.11.2015
Rosi Gollmann erzählte über ihr Lebenswerk, P.A.Z. vom 19.10.2015
Rund 100 Gäste genossen Live-Musik, P.A.Z. - Online vom 09.06.2015
Laurentius-Stiftung sponsert Schülern Schwimmkurs, P.A.Z. vom 06.02.2015
Schwimmkurs abgeschlossen, Wochenspiegel vom 29.01.2015
Gänsehautgefühl in der ausverkauften St. Laurentiuskirche, P.A.Z. vom 27.01.2015
2014
Eine Sitzbank für den katholischen Friedhof, P.A.Z. vom 22.10.2014
Abenteuer - Vortrag von Achill Moser, P.A.Z. vom 20.10.2014
Die Stiftung bedankt sich bei Paten und Dauerspendern, P.A.Z. vom 21.07.2014
Spanische Genüsse für einen guten Zweck, P.A.Z. vom 04.03.2014
Eine Spende für Musik und Gute Laune, P.A.Z. vom 07.02.2014
2013
Besinnliche Stunde mit Hiltrud Schwetje, Wochenspiegel Hohenhameln vom 19.12.2013
Hiltrud Schetje laß Geschichten in der St. Laurentius Kirche, P.A.Z. vom 18.12.2013
Sitzbanke für den Friedhof, P.A.Z. vom 25.11.2013
Mehr als 10.000 EURO jährlich durch Paten, P.A.Z. vom 05.10.2013
Wenn Körnerbrot dem Gemeindeleben hilft, P.A.Z. vom 06.09.2013
St. Laurentius-Stiftung spendet an Pastor-Wilhelm-Meyer-Haus, P.A.Z. vom 10.08.2013
Offene Pforte, Wochenspiegel, Hohenhameln vom 08.08.2013
Kunst im Grünen, P.A.Z. vom 6.8.2013
Kirchenstiftung belohnt Wohltäter mit Patenschaftsurkunde, P.A.Z vom 07.05.2013
2012
Stiftung schüttet erstmals Geld aus - PAZ vom 19.12.2012
Benefizkonzert der Randgruppe "düngt" den Stifterbaum - PAZ vom 13.11.2012
Randgruppe gibt Benefizkonzert - PAZ vom 25.10.2012
5. Hohenhamelner Bauhandwerksmeister-Tag - PAZ vom 24.09.2012
Bonbons für die Stiftung - Wochenspiegel vom 05.07.2012
Apothekerin unterstützt die Stiftung - PAZ vom 26.06.2012
Sommernachtsbüfett für den guten Zweck - PAZ vom 18.06.2012
Schwitzen für die Kirchenstiftung - Paz vom 27.04.2012
Starke Farben ziehen Blicke auf sich - PAZ vom 06.03.2012
Ab morgen gibt es Stifter-Brötchen - PAZ - 09.02.2012
Schnaps für die Kirche: Erlös geht an die Stiftung - PAZ vom 12.01.2012
2011
Stiftungsbrot erhältlich - Wochenspiegel Hohenhameln vom 24.11.2011
Landeskirche stockt Stiftungssumme auf - PAZ vom 26.10.2011
Annette Elster singt für die Laurentiusstiftung - PAZ vom 11.10.2011
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Bastian Artelt
Ev.-Luth. St. Laurentius Stiftung Hohenhameln
Hohe Str. 3
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Michael Jacob
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Zukunft gestalten - neue Wege gehen
Herzlich willkommen auf der Internetseite der ev. St. Laurentius Stiftung Hohenhameln. Mit unserer Stiftung machen wir uns auf den Weg, auch in den nächsten Jahrzehnten lebendige kirchliche Arbeit vor Ort leisten zu können. Es soll auf Dauer vielen Menschen möglich sein, in unserer Kirchengemeinde Hohenhameln Gemeinschaft zu erleben und den christlichen Glauben zu leben.
Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über uns und unsere Aktivitäten zu informieren.
Aktuelles
Fehlt noch das passende Weihnachtsgeschenk? - wir haben es!
Geschenkgutscheine für das Kirchenkonzert Elton & the Joels am 12.09.2025 bekommen Sie ab dem 12. Dez.2024 bei Jörg Zulauf, Tel. 0170/9238203 zum Preis von 38,00 Euro/Gutschein
Vorschau auf unsere nächsten Veranstaltungen
Kirchenkonzert
Am 12. Sept. 2025 erwartet Sie wieder ein hochklassiges Konzert mit der Tribute Bank ELTON AND THE JOELS und den großen Erfolgen von Elton John & Billy Joel in einer gefeierten Live-Show auf der Bühne.
Elton John und Billy Joel: Unter dem Motto „Just the way they are“ vereint der Pianist Bastian Korn die beiden großen Piano-Men auf der Bühne in einem Tribute Act. Hit auf Hit wird in einer explosiven Live-Show dargeboten von einer exzellenten Live-Band und einem Pianisten, der seit 30 Jahren Bühnen in ganz Europa mit seinem einzigartigen Piano-Spiel rockt. Bastian Korn, der selbst als Künstler und Songwriter in Deutschland kein Unbekannter mehr ist, erweckt dabei mit großer Hingabe Songs wie „Crocodile Rock“, „Piano Man“, „I’m still standing“, „Uptown Girl“ oder „Honky Cat“ zu neuem Leben. Ein mitreißendes und außergewöhnliches Konzertereignis! Elton & The Joels spielen ein tolles und abwechslungsreiches Programm und bieten eine erstklassige, professionelle Show. Dabei führt Bastian Korn mit schrägen Kostümen, wilden Brillen und interessanten Anekdoten zu seinen beiden Vorbildern charmant durch den Abend und bietet mit seiner Band Entertainment vom Allerfeinsten. |
Aus der Stiftung
250,00 Euro für ein gesundes Frühstück in der Grundschule
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Weihnachtliche Stimmung in der ev. St. Laurentius Kirche
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"Sistergold begeistert mit Ihrem Programm "Frische Brise" das Publikum
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Die Gruppe "Unterwasserwelt" bekommt ein neues Sofa |
Puppentheater-Vorstellungen für fast 450 Kinder |
Spende für Sommerfest der Grundschule Hohenhameln/Clauen
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Ex-Bundespräsident Christian Wulff zu Gast der St. Laurentius Stiftung
hier erfahren Sie mehr Fotogalerie
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Die Ev.-luth. St. Laurentius Stiftung bedankt sich bei ihren Paten und Dauerspenderm mit einer Plantane samt Rundbank
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Spende eines Standup Paddleboards für Kinder und Jugendliche |
„Church in Colors“ verzaubert Konzertbesucher |
Die Stiftung erhält von derLandeskirche eine Bonifikation |
Jubiläum - 10 Jahre Ev.-luth. St. Laurentius Stiftung
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Spende für die Anschaffung einer Trauerbirke auf dem Friedhof |
Spende für die "ökumenische Herzkissengruppe" |
Satzung
Ev. St. Laurentius Stiftung Hohenhameln
„ Satzung der Evangelisch lutherischen St. Laurentius Stiftung Hohenhameln“
Präambel
Die Gründung der Stiftung wurde im Jahre 2010 beschlossen. Sie ist eine Einrichtung zur Förderung der gemeindlichen Arbeit der „Evangelischen St. Laurentius Kirchengemeinde Hohenhameln“.
Als nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung wurde sie mit dem Ziel gegründet, durch Zustiftung das Vermögen für die Errichtung einer selbstständigen Stiftung anzusammeln, in die sie dann überführt werden könnte. Auch für eine selbstständige Siftung gilt der in §2 festgelegte Stiftungszweck als verbindlich.
§ 1
Name, Rechtsform
1. Die Stiftung trägt den Namen:
„ Evangelisch lutherische St. Laurentius Stiftung Hohenhameln“
2. Sie ist eine nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts in der Verwaltung der St. Laurentius Kirche Hohenhameln im Folgenden „Stiftungsträger“ genannt und wird von diesem folglich durch den Kirchenvorstand im Rechts-und Geschäftsverkehr vertreten.
§ 2
Stiftungszweck
Zwecke der Stiftung sind die Förderung kirchlicher Zwecke, des Wohlfahrtswesens und der diakonischen Arbeit, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung, ohne Ansehen der religiösen Zugehörigkeit.
Die kirchlichen Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch
- die Unterhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und Einrichtungen,
die im Eigentum der Kirchengemeinde stehen oder von der Kirchengemeinde genutzt werden,
- die Gestaltung von Gottesdiensten,
- jedweder liturgischer, musikalischer oder kreativer Veranstaltungen der Kirchengemeinde,
- der Personalkosten in der Kirchengemeinde.
Die Förderung des Wohlfahrtswesens und der diakonischen Arbeit wird verwirklicht insbesondere durch
- die Förderung der Kirchengemeinde bei der Wahrnehmung sozial-diakonischer Aufgaben
sowie Fürsorge in Notfällen.
Die Förderung der Jugendhilfe wird verwirklicht insbesondere durch
- Kinder- und Jugendarbeit.
Die Förderung der Altenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch
- die Betreuung und Unterstützung der Menschen.
Die Förderung der Volks- und Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch
- die Erwachsenenbildung einschl. Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher.
§ 3
Gemeinnützigkeit
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln der Stiftung.
3. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4
Stiftungsvermögen
1. Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft.
2. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten und möglichst ertragreich aber risikolos anzulegen. Vermögensumschichtungen sind zulässig.
3. Dem Stiftungsvermögen wachsen alle Zuwendungen zu, die dazu bestimmt sind (Zustiftungen).
§5
Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
1. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen, soweit diese nicht ausdrücklich zur Vermehrung des Stiftungsvermögens (Zustiftung) bestimmt sind.
2. Die Stiftung kann ihre Mittel ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten Zwecke nachhaltig erfüllen zu können und soweit für die Verwendung der Rücklage konkrete Ziel -und Zeitvorstellungen bestehen.
3. Zur Werterhaltung können im Rahmen des steuerrechtlich zulässigen Teile der jährlichen Erträge einer freien Rücklage oder dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.
4. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistung aus der Stiftung besteht aufgrund dieser Satzung nicht.
§6
Stiftungsorgan
1. Organ der Stiftung ist das Kuratorium.
2. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen tatsächlichen angemessenen Auslagen und Aufwendungen bei ihrer Tätigkeit für die Stiftung.
§ 7
Kuratorium
1. Das Kuratorium besteht aus bis zu 7 Mitgliedern (davon 2 Vertreter des Kirchenvorstandes). Es wird vom Kirchenvorstand der Evangelisch Lutherischen St. Laurentius- Kirchengemeinde Hohenhameln bestellt.
2. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder beträgt 4 Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden beruft der Kirchenvorstand ein Mitglied für den Rest der Wahlzeit.
3. Dem Kuratorium sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung in Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachkundig sein.
4. Die Mitglieder des Kuratoriums müssen grundsätzlich Mitglieder der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers sein. Allerdings darf maximal ein Mitglied des Kuratoriums nicht Mitglied der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sein. Dieses Kuratoriumsmitglied muss aber zwingend Mitglied einer der Mitgliedskirchen der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland) sein.
§ 8
Aufgaben des Kuratoriums
1. Das Kuratorium beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel.
2. Gegen die Beschlüsse des Kuratoriums steht dem Kirchenvorstand als Stiftungsträger ein Vetorecht zu, wenn sie gegen die Satzung oder rechtliche oder steuerrechtliche Bestimmung verstoßen.
3. Beschlüsse des Kuratoriums werden in der Regel auf Sitzungen gefasst. Das Kuratorium wird vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreternach Bedarf, mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von drei Wochen zu einer Sitzung einberufen. Sitzungen sind ferner einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Kuratoriums dies verlangen.
4. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mindestens 2/3 der Mitglieder, unter ihnen der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, anwesend sind. Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle Mitglieder anwesend sind und niemand widerspricht.
5. Das Kuratorium trifft seine Entscheidung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nichts Abweichendes bestimmt. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, ersatzweise des Stellvertreters den Ausschlag.
6. Über die Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen und vom Sitzungsleiter und dem Protokollanten zu unterzeichnen. Sie sind allen Mitgliedern des Kuratoriums zur Kenntnis zu bringen.
7. Wenn kein Mitglied des Kuratoriums widerspricht, können Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Im schriftlichen Verfahren gilt eine Äußerungsfrist von 2 Wochen seitAbsenden der Aufforderung zur Abstimmung.
8. Beschlüsse, die eine Änderung des Stiftungszwecks oder die Auflösung der Stiftung betreffen, können nur auf Sitzungen gefasst werden.
9. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Stiftungsträgers und des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
10. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 9
Treuhandverwaltung
1. Der Stiftungsträger verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt von seinem Vermögen. Er vergibt die Stiftungsmittel entsprechend der Beschlüsse des Kuratoriums und wickelt die Fördermaßnahmen ab. Der Stiftungsträger kann zur Abwicklung der Stiftungsgeschäfte zwei Kuratoriumsmitglieder gemeinschaftlich bevollmächtigen.
2. Der Stiftungsträger legt dem Kuratorium auf den 31.12. eines jeden Jahres einen Bericht vor, der auf der Grundlage eines Vermögensnachweises die Vermögensanlage sowie die Mittelverwendung erläutert. Im Rahmen seiner öffentlichen Berichterstattung sorgt er auch für eine angemessene Publizität der Stiftungsaktivitäten.
3. Der Vorstand des Stiftungsträgers kann die Stiftung für seine Verwaltungsleistung mit pauschalierten Kosten belasten, die auf einer schriftlichen Vereinbarung beruhen. Vereinbarte Zusatzleistungen und Reiseaufwendungen können gesondert abgerechnet werden.
§10
Anpassung der Stiftung an veränderte Verhältnisse und Auflösung
1. Ändern sich die Verhältnisse derart, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks vom Vorstand des Stiftungsträgers und vom Kuratorium nicht mehr für sinnvoll gehalten wird, so können beide gemeinsam einen neuen Stiftungszweck beschließen. Der neue Stiftungszweck hat gemeinnützig zu sein und auf dem Gebiet der heutigen Kirchengemeinde Hohenhameln zu liegen.
2. Der Vorstand des Stiftungsträgers und das Kuratorium können gemeinsam die Auflösung, die Zulegung oder Zusammenlegung der Stiftung zu einer anderen Stiftung beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen.
3. Der Vorstand des Stiftungsträgers kann die Auflösung, die Zulegung oder Zusammenlegung allein beschließen, wenn es bis zum 31.12.2020 ein Mindestvermögen von 100.000,00 € (Einhunderttausend Euro) nicht erreicht wird.
4. Der Vorstand des Stiftungsträgers und das Kuratorium können gemeinsam beschließen, die unselbstständige Stiftung aufzulösen und mit dem Stiftungsvermögen eine selbstständige Stiftung mit gleichgerichtetem Stiftungszweck zu gründen.
5. Beschlüsse nach dem § 10 Pkt. 1,2 und 4 bedürfen einer (anwesenden) ¾ Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums und der Genehmigung durch das Landeskirchenamt.
§ 11
Vermögensverfall
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder des Weckfalls der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an den Stiftungsträger Evangelische St. Laurentius Kirchengemeinde Hohenhameln mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke zu verwenden, die dem Stiftungszweck möglichst nahe kommen.
§12
Kirchenaufsichtliche Genehmigung
Die Beschlüsse des Kirchenvorstandes über die Errichtung, Übernahme, Änderung oder Auflösung der Stiftung bedürfen der Genehmigung des Landeskirchenamtes.
Hohenhameln, den 02.12.2010
gez. Hans Schweda
(Vors. des Kirchenvorstandes)
gez. Walter Heineke
(stell.Vors. des Kirchenvorstandes)