2018

Hohenhamelner gestalten ihren Friedhof zum Park um, P.A.Z. vom 13.12.2018

A Tribute to Simon and Garfunkel, P.A.Z vom 13.09.2018

2017

 "Celtic Tenors" überzeugen in Hohenhameln, P.A.Z. vom 09.11.2017

Unter dem Motto "Danke Udo" begeistert Alex Parker sein Publikum, P.A.Z. vom 03.10.2017

Italienischer Abend im Pfarrgarten, Gemeindebrief, Ausgabe Sep. 2017

2016

Power-Frauen von "Sistergold" spielten Glanzstücke in Hohenhameln, P.A.Z. vom 06.04.2016

Fast 30.000,00 EURO von der Landeskirche, P.A.Z. vom 24.03.2016

2015

Künstler Horst Apel übergibt der Stiftung 94 Bilder, P.A.Z. vom 30.11.2015

Spende für Flüchtlingsarbeit der Generationenhilfe Hohenhameln, P.A.Z. vom 20.11.2015

Rosi Gollmann erzählte über ihr Lebenswerk, P.A.Z. vom 19.10.2015

Rund 100 Gäste genossen Live-Musik, P.A.Z. - Online vom 09.06.2015

Laurentius-Stiftung sponsert Schülern Schwimmkurs, P.A.Z. vom 06.02.2015

Schwimmkurs abgeschlossen, Wochenspiegel vom 29.01.2015

Gänsehautgefühl in der ausverkauften St. Laurentiuskirche, P.A.Z. vom 27.01.2015

2014

Eine Sitzbank für den katholischen Friedhof, P.A.Z. vom 22.10.2014

Abenteuer - Vortrag von Achill Moser, P.A.Z. vom 20.10.2014

Die Stiftung bedankt sich bei Paten und Dauerspendern, P.A.Z. vom 21.07.2014

Spanische Genüsse für einen guten Zweck, P.A.Z. vom 04.03.2014

Eine Spende für Musik und Gute Laune, P.A.Z. vom 07.02.2014

2013

Besinnliche Stunde mit Hiltrud Schwetje, Wochenspiegel Hohenhameln vom 19.12.2013

Hiltrud Schetje laß Geschichten in der St. Laurentius Kirche, P.A.Z. vom 18.12.2013

Sitzbanke für den Friedhof, P.A.Z. vom 25.11.2013

Mehr als 10.000 EURO jährlich durch Paten, P.A.Z. vom 05.10.2013

Wenn Körnerbrot dem Gemeindeleben hilft, P.A.Z. vom 06.09.2013

St. Laurentius-Stiftung spendet an Pastor-Wilhelm-Meyer-Haus, P.A.Z. vom 10.08.2013

Offene Pforte, Wochenspiegel, Hohenhameln vom 08.08.2013

Kunst im Grünen, P.A.Z. vom 6.8.2013

Kirchenstiftung belohnt Wohltäter mit Patenschaftsurkunde, P.A.Z vom 07.05.2013

2012

Stiftung schüttet erstmals Geld aus - PAZ vom 19.12.2012

Benefizkonzert der Randgruppe "düngt" den Stifterbaum - PAZ vom 13.11.2012

Randgruppe gibt Benefizkonzert - PAZ vom 25.10.2012

5. Hohenhamelner Bauhandwerksmeister-Tag - PAZ vom 24.09.2012

Bonbons für die Stiftung - Wochenspiegel vom 05.07.2012

Apothekerin unterstützt die Stiftung - PAZ vom 26.06.2012

Sommernachtsbüfett für den guten Zweck - PAZ vom 18.06.2012

Schwitzen für die Kirchenstiftung - Paz vom 27.04.2012

Starke Farben ziehen Blicke auf sich - PAZ vom 06.03.2012

Ab morgen gibt es Stifter-Brötchen - PAZ - 09.02.2012

Schnaps für die Kirche: Erlös geht an die Stiftung - PAZ vom 12.01.2012

2011

Stiftungsbrot erhältlich - Wochenspiegel Hohenhameln vom 24.11.2011

Landeskirche stockt Stiftungssumme auf - PAZ vom 26.10.2011

Annette Elster singt für die Laurentiusstiftung - PAZ vom 11.10.2011

 

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Ev.-Luth. St. Laurentius Stiftung Hohenhameln
Hohe Str. 3
31249 Hohenhameln

Telefon:          +49 (5128) 95500

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Zukunft gestalten - neue Wege gehen


 

Herzlich willkommen auf der Internetseite der ev. St. Laurentius Stiftung Hohenhameln. Mit unserer Stiftung machen wir uns auf den Weg, auch in den nächsten Jahrzehnten lebendige kirchliche Arbeit vor Ort leisten zu können. Es soll auf Dauer vielen Menschen möglich sein, in unserer Kirchengemeinde Hohenhameln Gemeinschaft zu erleben und den christlichen Glauben zu leben.

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über uns und unsere Aktivitäten zu informieren.

 

 

Aktuelles

 

       Fehlt noch das passende Weihnachtsgeschenk? -  wir haben es!                                                                                                                                                                                                    

                                Geschenkgutscheine für das Kirchenkonzert Elton & the Joels am 12.09.2025                                              bekommen Sie ab dem 12. Dez.2024 bei Jörg Zulauf, Tel. 0170/9238203 zum Preis von 38,00 Euro/Gutschein

    

                                 

 Vorschau auf unsere nächsten Veranstaltungen 

     

 Kirchenkonzert

Am 12. Sept. 2025 erwartet Sie wieder ein hochklassiges Konzert mit der Tribute Bank ELTON AND THE JOELS und den             großen Erfolgen von Elton John & Billy Joel in einer gefeierten Live-Show auf der Bühne.                                                                                                                                                                     

Elton John und Billy Joel: Unter dem Motto „Just the way they are“ vereint der Pianist Bastian Korn die beiden großen Piano-Men auf der Bühne in einem Tribute Act.                                                                                                                                                                               Hit auf Hit wird in einer explosiven Live-Show dargeboten von einer exzellenten Live-Band und einem Pianisten, der seit 30 Jahren Bühnen in ganz Europa mit seinem einzigartigen Piano-Spiel rockt. Bastian Korn, der selbst als Künstler und Songwriter in Deutschland kein Unbekannter mehr ist, erweckt dabei mit großer Hingabe Songs wie „Crocodile Rock“, „Piano Man“, „I’m still standing“, „Uptown Girl“ oder „Honky Cat“ zu neuem Leben. Ein mitreißendes und außergewöhnliches Konzertereignis!                                                                                                                 Elton & The Joels spielen ein tolles und abwechslungsreiches Programm und bieten eine erstklassige, professionelle Show. Dabei führt Bastian Korn mit schrägen Kostümen, wilden Brillen und interessanten Anekdoten zu seinen beiden Vorbildern charmant durch den Abend und bietet mit seiner Band Entertainment vom Allerfeinsten. 

         

                   

 

  

Aus der Stiftung      

    

                                                                 

       250,00 Euro für ein gesundes Frühstück in der Grundschule

            

     Weihnachtliche Stimmung in der ev. St. Laurentius Kirche

                         

"Sistergold begeistert mit Ihrem Programm "Frische Brise" das Publikum

            hier erfahren Sie mehr                                Fotogalerie Sistergold 2023

             Die Gruppe "Unterwasserwelt" bekommt ein neues                                                                    Sofa                                

         

Puppentheater-Vorstellungen für fast 450 Kinder

 Spende für Sommerfest der Grundschule Hohenhameln/Clauen

 

 

Ex-Bundespräsident Christian Wulff zu Gast der St. Laurentius Stiftung

   

                              hier erfahren Sie mehr                     Fotogalerie    

         

       Die Ev.-luth. St. Laurentius Stiftung bedankt sich bei ihren Paten  und Dauerspenderm  mit einer Plantane samt Rundbank

      

Spende eines Standup Paddleboards für Kinder und Jugendliche

 

              „Church in Colors“ verzaubert Konzertbesucher

             

                hier erfahren Sie mehr                                        Fotogalerie

 Die Stiftung erhält von derLandeskirche eine Bonifikation

Jubiläum - 10 Jahre Ev.-luth. St. Laurentius Stiftung

                         

 

Spende für die Anschaffung einer Trauerbirke auf dem Friedhof

                           

Spende für die "ökumenische Herzkissengruppe"

 

   

 

 

                                                                                                                                                    

          

 

                          

  
                          


 

                            

 

Satzung


Ev. St. Laurentius Stiftung Hohenhameln

 

„ Satzung der Evangelisch lutherischen St. Laurentius Stiftung Hohenhameln“

Präambel

 

Die Gründung der Stiftung wurde im Jahre 2010 beschlossen. Sie ist eine Einrichtung zur Förderung der gemeindlichen Arbeit der „Evangelischen St. Laurentius Kirchengemeinde Hohenhameln“.

Als nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung wurde sie mit dem Ziel gegründet, durch Zustiftung das Vermögen für die Errichtung einer selbstständigen Stiftung anzusammeln, in die sie dann überführt werden könnte. Auch für eine selbstständige Siftung gilt der in §2 festgelegte Stiftungszweck als verbindlich.

§ 1

                 Name, Rechtsform

1. Die Stiftung trägt den Namen:

      

              „ Evangelisch lutherische St. Laurentius Stiftung Hohenhameln“

2. Sie ist eine nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts in der Verwaltung der St. Laurentius Kirche Hohenhameln im Folgenden „Stiftungsträger“ genannt und wird von diesem folglich durch den Kirchenvorstand im Rechts-und Geschäftsverkehr vertreten.

§ 2

     Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind die Förderung kirchlicher Zwecke, des Wohlfahrtswesens und der diakonischen Arbeit, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung, ohne Ansehen der religiösen Zugehörigkeit.

Die kirchlichen Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch

- die Unterhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und Einrichtungen,

die im Eigentum der Kirchengemeinde stehen oder von der Kirchengemeinde genutzt werden,

- die Gestaltung von Gottesdiensten,

- jedweder liturgischer, musikalischer oder kreativer Veranstaltungen der Kirchengemeinde,

- der Personalkosten in der Kirchengemeinde.

Die Förderung des Wohlfahrtswesens und der diakonischen Arbeit wird verwirklicht insbesondere durch

- die Förderung der Kirchengemeinde bei der Wahrnehmung sozial-diakonischer Aufgaben

sowie Fürsorge in Notfällen.

Die Förderung der Jugendhilfe wird verwirklicht insbesondere durch

- Kinder- und Jugendarbeit.

Die Förderung der Altenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch

- die Betreuung und Unterstützung der Menschen.

Die Förderung der Volks- und Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch

- die Erwachsenenbildung einschl. Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher.

§ 3

  Gemeinnützigkeit

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln der Stiftung.

3. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4

  Stiftungsvermögen

1. Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft.

2. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten und möglichst ertragreich aber risikolos anzulegen. Vermögensumschichtungen sind zulässig.

3. Dem Stiftungsvermögen wachsen alle Zuwendungen zu, die dazu bestimmt sind (Zustiftungen).

§5

                  Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen

1. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen, soweit diese nicht ausdrücklich zur Vermehrung des Stiftungsvermögens (Zustiftung) bestimmt sind.

2. Die Stiftung kann ihre Mittel ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten Zwecke nachhaltig erfüllen zu können und soweit für die Verwendung der Rücklage konkrete Ziel -und Zeitvorstellungen bestehen.

3. Zur Werterhaltung können im Rahmen des steuerrechtlich zulässigen Teile der jährlichen Erträge einer freien Rücklage oder dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

4. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistung aus der Stiftung besteht aufgrund dieser Satzung nicht.

§6

    Stiftungsorgan

1. Organ der Stiftung ist das Kuratorium.

2. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen tatsächlichen angemessenen Auslagen und Aufwendungen bei ihrer Tätigkeit für die Stiftung.

§ 7

        Kuratorium

1. Das Kuratorium besteht aus bis zu 7 Mitgliedern (davon 2 Vertreter des Kirchenvorstandes). Es wird vom Kirchenvorstand der Evangelisch Lutherischen St. Laurentius- Kirchengemeinde Hohenhameln bestellt.

2. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder beträgt 4 Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden beruft der Kirchenvorstand ein Mitglied für den Rest der Wahlzeit.

3. Dem Kuratorium sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung in Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachkundig sein.

4. Die Mitglieder des Kuratoriums müssen grundsätzlich Mitglieder der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers sein. Allerdings darf maximal ein Mitglied des Kuratoriums nicht Mitglied der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sein. Dieses Kuratoriumsmitglied muss aber zwingend Mitglied einer der Mitgliedskirchen der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland) sein.

§ 8

             Aufgaben des Kuratoriums

1. Das Kuratorium beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel.

2. Gegen die Beschlüsse des Kuratoriums steht dem Kirchenvorstand als Stiftungsträger ein Vetorecht zu, wenn sie gegen die Satzung oder rechtliche oder steuerrechtliche Bestimmung verstoßen.

3. Beschlüsse des Kuratoriums werden in der Regel auf Sitzungen gefasst. Das Kuratorium wird vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreternach Bedarf, mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von drei Wochen zu einer Sitzung einberufen. Sitzungen sind ferner einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Kuratoriums dies verlangen.

4. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mindestens 2/3 der Mitglieder, unter ihnen der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, anwesend sind. Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle Mitglieder anwesend sind und niemand widerspricht.

5. Das Kuratorium trifft seine Entscheidung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nichts Abweichendes bestimmt. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, ersatzweise des Stellvertreters den Ausschlag.

6. Über die Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen und vom Sitzungsleiter und dem Protokollanten zu unterzeichnen. Sie sind allen Mitgliedern des Kuratoriums zur Kenntnis zu bringen.

7. Wenn kein Mitglied des Kuratoriums widerspricht, können Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Im schriftlichen Verfahren gilt eine Äußerungsfrist von 2 Wochen seitAbsenden der Aufforderung zur Abstimmung.

8. Beschlüsse, die eine Änderung des Stiftungszwecks oder die Auflösung der Stiftung betreffen, können nur auf Sitzungen gefasst werden.

9. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Stiftungsträgers und des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.

10. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 9

Treuhandverwaltung

1. Der Stiftungsträger verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt von seinem Vermögen. Er vergibt die Stiftungsmittel entsprechend der Beschlüsse des Kuratoriums und wickelt die Fördermaßnahmen ab. Der Stiftungsträger kann zur Abwicklung der Stiftungsgeschäfte zwei Kuratoriumsmitglieder gemeinschaftlich bevollmächtigen.

2. Der Stiftungsträger legt dem Kuratorium auf den 31.12. eines jeden Jahres einen Bericht vor, der auf der Grundlage eines Vermögensnachweises die Vermögensanlage sowie die Mittelverwendung erläutert. Im Rahmen seiner öffentlichen Berichterstattung sorgt er auch für eine angemessene Publizität der Stiftungsaktivitäten.

3. Der Vorstand des Stiftungsträgers kann die Stiftung für seine Verwaltungsleistung mit pauschalierten Kosten belasten, die auf einer schriftlichen Vereinbarung beruhen. Vereinbarte Zusatzleistungen und Reiseaufwendungen können gesondert abgerechnet werden.

§10

                                Anpassung der Stiftung an veränderte Verhältnisse und Auflösung

1. Ändern sich die Verhältnisse derart, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks vom Vorstand des Stiftungsträgers und vom Kuratorium nicht mehr für sinnvoll gehalten wird, so können beide gemeinsam einen neuen Stiftungszweck beschließen. Der neue Stiftungszweck hat gemeinnützig zu sein und auf dem Gebiet der heutigen Kirchengemeinde Hohenhameln zu liegen.

2. Der Vorstand des Stiftungsträgers und das Kuratorium können gemeinsam die Auflösung, die Zulegung oder Zusammenlegung der Stiftung zu einer anderen Stiftung beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen.

3. Der Vorstand des Stiftungsträgers kann die Auflösung, die Zulegung oder Zusammenlegung allein beschließen, wenn es bis zum 31.12.2020 ein Mindestvermögen von 100.000,00 €   (Einhunderttausend Euro) nicht erreicht wird.

4. Der Vorstand des Stiftungsträgers und das Kuratorium können gemeinsam beschließen, die unselbstständige Stiftung aufzulösen und mit dem Stiftungsvermögen eine selbstständige Stiftung mit gleichgerichtetem Stiftungszweck zu gründen.

5. Beschlüsse nach dem § 10 Pkt. 1,2 und 4 bedürfen einer (anwesenden) ¾ Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums und der Genehmigung durch das Landeskirchenamt.

§ 11

    Vermögensverfall

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder des Weckfalls der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an den Stiftungsträger Evangelische St. Laurentius Kirchengemeinde Hohenhameln mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke zu verwenden, die dem Stiftungszweck möglichst nahe kommen.

§12

      Kirchenaufsichtliche Genehmigung

Die Beschlüsse des Kirchenvorstandes über die Errichtung, Übernahme, Änderung oder Auflösung der Stiftung bedürfen der Genehmigung des Landeskirchenamtes.

Hohenhameln, den 02.12.2010

gez. Hans Schweda

(Vors. des Kirchenvorstandes)

gez. Walter Heineke

(stell.Vors. des Kirchenvorstandes)