Datenschutzerklärung

1. Einleitung

Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Webseite und dem Interesse an der kirchlichen Arbeit. Gemäß § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) informieren wir Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der auf unserer Webseite erhobenen personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person, wie z.B. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail Adresse, Alter, Geburtsdatum.

Wir verwenden ihre Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Zur Einhaltung dieser Vorschriften haben wir umfangreiche technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, denn die Sicherheit ihrer Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Zu Ihrer Information und natürlich auch, wenn Sie Fragen zu den Inhalten unserer Webseite haben, finden Sie nachfolgend unsere Kontaktdaten (Verantwortlichen kirchliche Stelle):

Bastian Artelt

Ev.-Luth. St. Laurentius Stiftung Hohenhameln
Hohe Str. 3
31249 Hohenhameln

Telefon:          +49 (5128) 95500

Telefax:          +49 (5128) 95502

E-Mail:            Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sollten Sie zu den in der Datenschutzerklärung dargestellten Maßnahmen zum Datenschutz noch Fragen haben, so können Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter folgenden Kontaktdaten wenden:

Jana-Christin Kaufmann c/o Kirchenkreis Peine

Luisenstraße 15

31224 Peine

Tel.: 05171/80244-460

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Nachfolgend finden Sie Informationen darüber, welche Daten wir von Ihnen über unsere Internetseite erheben und wie wir diese Daten weiterverarbeiten bzw. nutzen. Da wir unsere Webseite ständig weiterentwickeln, kann der Einsatz neuer Technologien die Änderung dieser Datenschutzerklärung erforderlich machen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Datenschutzerklärung ab und zu erneut durchzulesen.

2. Von uns erhobene Daten (Zweck der Erhebung, -speicherung u. -nutzung)

Wir betreiben diese Webseite um Ihnen Informationen über die kirchliche Arbeit und unserer Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Aus Gründen der Datensicherheit und zur Verbesserung unseres Online-Angebots wird jeder Besuch auf unsere Webseite und jede Nutzung der dort angebotenen Services (z.B. Abruf von dort hinterlegten Dateien) protokolliert.

Erfasst werden: (sind nur Beispiele, entscheidend ist, was wirklich gespeichert wird)

  • die aktuell von Ihrem Endgerät verwendete IP-Adresse
  • das Betriebssystem,
  • der Browsertyp
  • die anfragende Domain,
  • Zeitpunkt des Zugriffs
  • Name der abgerufenen Datei,
  • die übertragene Datenmenge
  • eine Meldung über den erfolgreichen Abruf einer Datei

Die Speicherung und Auswertung der Daten dient ausschließlich statistischen oder systemrelevanten Zwecken, die grundsätzlich in anonymisierter Form erfolgt. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nur dann gespeichert, wenn Sie die Angaben freiwillig machen, z.B. im Rahmen einer Kontaktaufnahme über das auf unserer Webseite angebotene Kontaktformular.

3. Verwendung der erhobenen Daten

Soweit Sie uns personenbezogenen Daten über unsere Internetseite oder auch per E-Mail mitgeteilt haben (z.B. Ihren Namen, postalische Adresse, E-Mail-Adresse), verwenden wir diese nur zur Korrespondenz mit Ihnen, oder nur für den Zweck, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben.

Personenbezogene Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden in einzelnen Verarbeitungsschritten an externe Dienstleister weitergegeben, die uns bei der Leistungserbringung unterstützen. Soweit wir externe Dienstleister im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung in Anspruch nehmen, werden die Vertragsverhältnisse im Einklang mit den Bestimmungen des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) geregelt. Wir nutzen zum Beispiel externe Dienstleistungen für das Versenden von Briefen, oder die Abwicklung von Zahlungen. Die Dienstleister haben Zugang zu personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an andere Dienstleister erfolgt nicht, es sei denn, dass gesetzliche Vorschriften dies erlauben oder verlangen.

4. Speicherdauer

Personenbezogenen Daten die Sie uns über unsere Internetseite mitgeteilt haben, werden so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem Sie uns Ihre Daten anvertraut haben. Sollten gesetzliche Aufbewahrungsfristen (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen bei kostenpflichtigen Bestellungen) zu beachten sein, kann die Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.

5. Hinweis zu Ihrem Auskunftsrecht

Nach dem Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland haben Sie das Recht unentgeltlich Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu erhalten. Auf Ihre schriftliche Anfrage hin, werden wir Sie gerne über die zu ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Wichtig ist es hierbei, dass Sie uns bei der Anfrage Angaben darüber machen, welche Daten Sie uns für welchen Zweck zur Verfügung gestellt haben. Dazu verwenden Sie bitte das unter folgendem Link zu erreichende Formular. Anfragen ohne diesbezügliche

Angaben können wir leider nicht bearbeiten. Schreiben Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:

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6. Hinweis zu Ihrem Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung

Sie können sich jederzeit an uns wenden um eine Berichtigung oder Vervollständigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Das gilt auch für eine Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung) oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit Ihrem Wunsch keine gesetzliche Pflicht unsererseits entgegensteht.

Schreiben Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:

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7. Hinweis zu Ihrem Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt, können Sie sich jederzeit an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde unter folgenden Kontaktdaten wenden:

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD (BfD EKD)

Michael Jacob

Böttcherstraße 7

30419 Hannover

Telefon: + 49 (0)511 768128-0

Telefax: + 49 (0)511 768128-20

8. Verwendung von Cookies, Tracking, Google Analytics

Diese Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc.

(„Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Nutzung der Internetseite durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Nutzung der Internetseite (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server der Google Inc. in die USA übertragen

und dort gespeichert. Google wird diese Informationen nutzen, um Ihre Nutzung der Internetseite auszuwerten, um Reports über die Internetseitenaktivitäten für uns, den Webseitebetreiber, zusammenzustellen und um weitere mit der Webseitennutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird die Google Inc. diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre

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Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Unsere Kontaktadresse für den Widerspruch finden Sie in unserem Impressum. Alternativ können Sie das Deaktivierungs-Add-on von Google Analytics verwenden, sofern es für Ihren Browser verfügbar ist. Wir weisen darauf hin, dass diese Webseite Google Analytics mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“ verwendet und daher IP-Adressen nur gekürzt weiterverarbeitet werden, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen.

Falls Sie Google-Analytics generell blocken möchten, empfehlen wir die Nutzung des Firefox-Add-Ins „NoScript“ oder diverser Google-Analytics spezifischer Plug-Ins, die es für verschiedene Browser gibt.

9. Sicherheitshinweis

Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind.

Bei der Kommunikation per E- Mail kann eine vollständige Datensicherheit von uns allerdings nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.

Satzung


Ev. St. Laurentius Stiftung Hohenhameln

 

„ Satzung der Evangelisch lutherischen St. Laurentius Stiftung Hohenhameln“

Präambel

 

Die Gründung der Stiftung wurde im Jahre 2010 beschlossen. Sie ist eine Einrichtung zur Förderung der gemeindlichen Arbeit der „Evangelischen St. Laurentius Kirchengemeinde Hohenhameln“.

Als nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung wurde sie mit dem Ziel gegründet, durch Zustiftung das Vermögen für die Errichtung einer selbstständigen Stiftung anzusammeln, in die sie dann überführt werden könnte. Auch für eine selbstständige Siftung gilt der in §2 festgelegte Stiftungszweck als verbindlich.

§ 1

                 Name, Rechtsform

1. Die Stiftung trägt den Namen:

      

              „ Evangelisch lutherische St. Laurentius Stiftung Hohenhameln“

2. Sie ist eine nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts in der Verwaltung der St. Laurentius Kirche Hohenhameln im Folgenden „Stiftungsträger“ genannt und wird von diesem folglich durch den Kirchenvorstand im Rechts-und Geschäftsverkehr vertreten.

§ 2

     Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind die Förderung kirchlicher Zwecke, des Wohlfahrtswesens und der diakonischen Arbeit, der Jugend- und Altenhilfe sowie der Volks- und Berufsbildung, ohne Ansehen der religiösen Zugehörigkeit.

Die kirchlichen Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch

- die Unterhaltung und Instandsetzung von Gebäuden und Einrichtungen,

die im Eigentum der Kirchengemeinde stehen oder von der Kirchengemeinde genutzt werden,

- die Gestaltung von Gottesdiensten,

- jedweder liturgischer, musikalischer oder kreativer Veranstaltungen der Kirchengemeinde,

- der Personalkosten in der Kirchengemeinde.

Die Förderung des Wohlfahrtswesens und der diakonischen Arbeit wird verwirklicht insbesondere durch

- die Förderung der Kirchengemeinde bei der Wahrnehmung sozial-diakonischer Aufgaben

sowie Fürsorge in Notfällen.

Die Förderung der Jugendhilfe wird verwirklicht insbesondere durch

- Kinder- und Jugendarbeit.

Die Förderung der Altenhilfe wird verwirklicht insbesondere durch

- die Betreuung und Unterstützung der Menschen.

Die Förderung der Volks- und Berufsbildung wird verwirklicht insbesondere durch

- die Erwachsenenbildung einschl. Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher.

§ 3

  Gemeinnützigkeit

1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln der Stiftung.

3. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4

  Stiftungsvermögen

1. Das Stiftungsvermögen ergibt sich aus dem Stiftungsgeschäft.

2. Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten und möglichst ertragreich aber risikolos anzulegen. Vermögensumschichtungen sind zulässig.

3. Dem Stiftungsvermögen wachsen alle Zuwendungen zu, die dazu bestimmt sind (Zustiftungen).

§5

                  Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen

1. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus Zuwendungen, soweit diese nicht ausdrücklich zur Vermehrung des Stiftungsvermögens (Zustiftung) bestimmt sind.

2. Die Stiftung kann ihre Mittel ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten Zwecke nachhaltig erfüllen zu können und soweit für die Verwendung der Rücklage konkrete Ziel -und Zeitvorstellungen bestehen.

3. Zur Werterhaltung können im Rahmen des steuerrechtlich zulässigen Teile der jährlichen Erträge einer freien Rücklage oder dem Stiftungsvermögen zugeführt werden.

4. Ein Rechtsanspruch Dritter auf Gewährung der jederzeit widerruflichen Förderleistung aus der Stiftung besteht aufgrund dieser Satzung nicht.

§6

    Stiftungsorgan

1. Organ der Stiftung ist das Kuratorium.

2. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen tatsächlichen angemessenen Auslagen und Aufwendungen bei ihrer Tätigkeit für die Stiftung.

§ 7

        Kuratorium

1. Das Kuratorium besteht aus bis zu 7 Mitgliedern (davon 2 Vertreter des Kirchenvorstandes). Es wird vom Kirchenvorstand der Evangelisch Lutherischen St. Laurentius- Kirchengemeinde Hohenhameln bestellt.

2. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die Amtszeit der Kuratoriumsmitglieder beträgt 4 Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Bei vorzeitigem Ausscheiden beruft der Kirchenvorstand ein Mitglied für den Rest der Wahlzeit.

3. Dem Kuratorium sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung in Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachkundig sein.

4. Die Mitglieder des Kuratoriums müssen grundsätzlich Mitglieder der Evangelisch- lutherischen Landeskirche Hannovers sein. Allerdings darf maximal ein Mitglied des Kuratoriums nicht Mitglied der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sein. Dieses Kuratoriumsmitglied muss aber zwingend Mitglied einer der Mitgliedskirchen der ACK (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland) sein.

§ 8

             Aufgaben des Kuratoriums

1. Das Kuratorium beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel.

2. Gegen die Beschlüsse des Kuratoriums steht dem Kirchenvorstand als Stiftungsträger ein Vetorecht zu, wenn sie gegen die Satzung oder rechtliche oder steuerrechtliche Bestimmung verstoßen.

3. Beschlüsse des Kuratoriums werden in der Regel auf Sitzungen gefasst. Das Kuratorium wird vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreternach Bedarf, mindestens einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von drei Wochen zu einer Sitzung einberufen. Sitzungen sind ferner einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Kuratoriums dies verlangen.

4. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mindestens 2/3 der Mitglieder, unter ihnen der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, anwesend sind. Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle Mitglieder anwesend sind und niemand widerspricht.

5. Das Kuratorium trifft seine Entscheidung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nichts Abweichendes bestimmt. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, ersatzweise des Stellvertreters den Ausschlag.

6. Über die Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen und vom Sitzungsleiter und dem Protokollanten zu unterzeichnen. Sie sind allen Mitgliedern des Kuratoriums zur Kenntnis zu bringen.

7. Wenn kein Mitglied des Kuratoriums widerspricht, können Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Im schriftlichen Verfahren gilt eine Äußerungsfrist von 2 Wochen seitAbsenden der Aufforderung zur Abstimmung.

8. Beschlüsse, die eine Änderung des Stiftungszwecks oder die Auflösung der Stiftung betreffen, können nur auf Sitzungen gefasst werden.

9. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des Stiftungsträgers und des Landeskirchenamtes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.

10. Das Kuratorium kann sich eine Geschäftsordnung geben.

§ 9

Treuhandverwaltung

1. Der Stiftungsträger verwaltet das Stiftungsvermögen getrennt von seinem Vermögen. Er vergibt die Stiftungsmittel entsprechend der Beschlüsse des Kuratoriums und wickelt die Fördermaßnahmen ab. Der Stiftungsträger kann zur Abwicklung der Stiftungsgeschäfte zwei Kuratoriumsmitglieder gemeinschaftlich bevollmächtigen.

2. Der Stiftungsträger legt dem Kuratorium auf den 31.12. eines jeden Jahres einen Bericht vor, der auf der Grundlage eines Vermögensnachweises die Vermögensanlage sowie die Mittelverwendung erläutert. Im Rahmen seiner öffentlichen Berichterstattung sorgt er auch für eine angemessene Publizität der Stiftungsaktivitäten.

3. Der Vorstand des Stiftungsträgers kann die Stiftung für seine Verwaltungsleistung mit pauschalierten Kosten belasten, die auf einer schriftlichen Vereinbarung beruhen. Vereinbarte Zusatzleistungen und Reiseaufwendungen können gesondert abgerechnet werden.

§10

                                Anpassung der Stiftung an veränderte Verhältnisse und Auflösung

1. Ändern sich die Verhältnisse derart, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks vom Vorstand des Stiftungsträgers und vom Kuratorium nicht mehr für sinnvoll gehalten wird, so können beide gemeinsam einen neuen Stiftungszweck beschließen. Der neue Stiftungszweck hat gemeinnützig zu sein und auf dem Gebiet der heutigen Kirchengemeinde Hohenhameln zu liegen.

2. Der Vorstand des Stiftungsträgers und das Kuratorium können gemeinsam die Auflösung, die Zulegung oder Zusammenlegung der Stiftung zu einer anderen Stiftung beschließen, wenn die Umstände es nicht mehr zulassen, den Stiftungszweck dauerhaft und nachhaltig zu erfüllen.

3. Der Vorstand des Stiftungsträgers kann die Auflösung, die Zulegung oder Zusammenlegung allein beschließen, wenn es bis zum 31.12.2020 ein Mindestvermögen von 100.000,00 €   (Einhunderttausend Euro) nicht erreicht wird.

4. Der Vorstand des Stiftungsträgers und das Kuratorium können gemeinsam beschließen, die unselbstständige Stiftung aufzulösen und mit dem Stiftungsvermögen eine selbstständige Stiftung mit gleichgerichtetem Stiftungszweck zu gründen.

5. Beschlüsse nach dem § 10 Pkt. 1,2 und 4 bedürfen einer (anwesenden) ¾ Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums und der Genehmigung durch das Landeskirchenamt.

§ 11

    Vermögensverfall

Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder des Weckfalls der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen an den Stiftungsträger Evangelische St. Laurentius Kirchengemeinde Hohenhameln mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke zu verwenden, die dem Stiftungszweck möglichst nahe kommen.

§12

      Kirchenaufsichtliche Genehmigung

Die Beschlüsse des Kirchenvorstandes über die Errichtung, Übernahme, Änderung oder Auflösung der Stiftung bedürfen der Genehmigung des Landeskirchenamtes.

Hohenhameln, den 02.12.2010

gez. Hans Schweda

(Vors. des Kirchenvorstandes)

gez. Walter Heineke

(stell.Vors. des Kirchenvorstandes)

Förderer und Paten

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Zahlreiche Paten und Förderer unterstützen die Arbeit der ev.-luth. St. Laurentius - Stiftung. An dieser Stelle bedanken wir uns für die Mithilfe bei der Verwirklichung unserer Ziele.

 

 

Brunig

 

 

Malte Cavalli1

 

 

 Praxisschild HZH

 

 

Horst Holsteiner

 

 

    Logo Natursteinwelt                                                  

 

 

 

 Haus am Pfingstanger

 

Seniorenzentrum Hohenhameln

Dornbusch

 Restaurant Zeitlos

 

 

 

 

 

 

Patenschaft


Für die Arbeit unserer Stiftung ist es wichtig, dass wir Spender finden, die uns regelmäßig unterstützen und zu denen wir eine besonders enge Verbindung schaffen. Dazu haben wir die Idee entwickelt. Wir suchen sogenannte Paten für unsere Stiftung, die bereit sind, uns in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich oder vierteljährlich) bestimmte Beträge zukommen zu lassen. Im Gegenzug erhalten diese Paten von uns eine  Patenschaftsurkunde,  die sie dann in ihren Geschäftsräumen bzw. in ihrer Praxis aufhängen können, so dass ihre Kunden bzw. Klienten oder Patienten sehen, dass sie Förderer der Stiftung sind. Das ist sicher für viele Kunden von Bedeutung und dadurch auch für den Paten von Vorteil. Natürlich freuen wir uns auch über Privatpersonen, die eine Patenschaft übernehmen.  Als Dank erhalten Sie ebenfalls die Patenschaftsurkunde.

Selbstverständlich erhalten alle Paten nach Ablauf eines Jahres zudem jeweils eine Spendenbescheinigung.

Ihre Erklärung zur Übernahme einer Patenschaft können Sie hier aufrufen und der Stiftung ausgefüllt und unterschrieben zuleiten. 

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